Klar strukturierter Ausbildungsverlauf
Es wurde ein strukturierter Ausbildungsplan mit vier Lernbereichen und 28 Ausbildungseinheiten entwickelt, der den Ausbildungsverlauf weitgehender als bisher vorgibt.
- Die Ausbildung gliedert sich in Lernbereiche.
- Die Lernbereiche gliedern sich in Ausbildungseinheiten.
- Ausbildungseinheiten bestehen aus: Selbstständigem Lernen, theoretischem Unterricht und fahrpraktischer Ausbildung
- Die Lernbereiche sind in vorgegebener Reihenfolge zu absolvieren.
- Ein neuer Lernbereich soll erst begonnen werden, wenn der Lernerfolg des vorherigen Bereichs festgestellt und dokumentiert wurde.
- Die Obergrenze von zwei Doppelstunden Theorieunterricht wird gestrichen.
- Das Thema „System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen“ (Thema 1 im Lernbereich 1) ist für alle Schüler*innen obligatorisch. Es muss in Präsenz stattfinden und soll von allen Schüler*innen als Erstes absolviert werden.
- Ansonsten können Fahrlehrer*innen entscheiden, wann innerhalb eines Lernbereichs eine Ausbildungseinheit absolviert werden kann.
- Die Verpflichtung, Ausbildungspläne aufzustellen und bekannt zu machen, entfällt.
- Die veranschlagte Lernzeit pro Lernbereich beträgt 630 Minuten. Daraus ergeben sich Theorieeinheiten von 7 x 90 Minuten.
Verbindliche Lernstandskontrollen sind vorgesehen
Der Übergang in einen neuen Lernbereich darf nur nach dokumentierter Lernstandskontrolle erfolgen. Diese können systemseitig, z. B. durch den geführten Lernweg in der Fahren Lernen App, erfolgen. Die genaue Ausgestaltung der Lernstandskontrollen nach Lernbereich 1 und vor allem nach Lernbereich 2 ist noch nicht festgelegt und Teil der weiteren Diskussion.
Lernzeitverlängerung: Mehr Lernen mit E-Learning
Neue Inhalte, eine neue Ausbildungsstruktur und der Einsatz von E-Learning führen zu einer Modernisierung des gesamten Unterrichts. Eine Verlängerung der Lernzeit soll durch E-Learning vor und eventuell auch nach dem Theorieunterricht erreicht werden.
Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis können die klassenübergreifenden theoretischen Ausbildungsinhalte vollständig durch selbstständiges Lernen erarbeitet werden. Dadurch entfallen die bisher vorgeschriebenen sechs Doppelstunden.
Neue Ausbildungsinhalte: Elektromobilität, Assistenzsysteme und Gefahrenwahrnehmung
- Die Ausbildungsinhalte werden Kompetenzbereichen zugeordnet.
- Grund- und Zusatzstoff wird zu klassenspezifischem und klassenübergreifendem Stoff.
- Für jede Ausbildungseinheit werden Kompetenzen, Mindestausbildungsinhalte für das selbstständige Lernen, den theoretischen Unterricht und die fahrpraktische Ausbildung vorgegeben.
- Die bisherigen Inhalte werden aktualisiert; z. B. erhalten Gefahrenwahrnehmung und Fahrerassistenzsysteme mehr Gewicht.
Neue Theorieprüfung: Überarbeitung des Fragenkatalogs ist angedacht
Im Zuge von OFSA 2 muss der Fragenkatalog angepasst werden. Folgende Maßnahmen sind angedacht:
- Es soll zunächst keine neuen Fragen geben.
- Jede einzelne Frage wird einem Kompetenzbereich zugeordnet.
- Das Bewertungssystem wird überarbeitet. Es wird zukünftig nur noch Fragen mit einem Punkt geben.
- Bestimmte Kriterien, die zum Nicht-Bestehen führen, sind in Planung, müssen aber noch konkret benannt werden.
Neuerungen für die Klassen C und D
- Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten soll reduziert werden.
- Ein gemeinsamer, klassenübergreifender Stoff wird eingeführt. Dieser kann bei der Erweiterung auf eine andere Klasse durch e-learning (selbstständiges Lernen) absolviert werden.
- Die Abgrenzung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation soll klarer gestaltet werden.