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Hier finden Sie eine ausführliche Liste an Gesetzestexten und Verordnungen, die für Sie als Fahrlehrer*in oder Mitarbeiter*in einer Fahrschule von Bedeutung sind.
Das „Gesetz über das Fahrlehrerwesen“, auch genannt „Fahrlehrergesetz“ (FAHRLG) regelt die Ausbildung von Fahrlehrer*innen sowie die Ausübung des Fahrlehrerberufes.
Es befasst sich unter anderem mit den Themen „Fahrlehrererlaubnis“, „Fahrschulerlaubnis“ oder „Fahrlehrerausbildungsstätten“. Es ist somit die wichtigste gesetzliche Grundlage der Branche.
Das Fahrlehrergesetz wird durch folgende Verordnungen geregelt:
Das Straßenverkehrsgesetz enthält die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts. Es enthält Vorschriften wie „Verkehrsvorschriften“ oder „Straf- und Bußgeldvorschriften“.
Zudem umfasst es auch die Regelungen zum „Fahrzeugregister“ oder zum „Fahrerlaubnisregister“.
Das Straßenverkehrsgesetz wird durch folgende Verordnungen geregelt:
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Korrekt heißt sie "Verordnung über die Zulassung von Personen im Straßenverkehr". Sie befasst sich mit der Frage, wer wann und unter welchen Umständen ein Fahrzeug führen darf.
So beinhaltet sie folgende Regelungen:
Die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) ist eine umfassende und wichtige Verordnung, die die Anforderungen an Fahrlehrer*innen, Fahrschulen und Ausbildungsstätten regelt.
Sie beinhaltet Regelungen zu folgenden Themen:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschreibt Verhaltensregeln im Straßenverkehr, wie Geschwindigkeit und Abstand, und beinhaltet auch die offiziellen Verkehrszeichen und Regelungen zum Bußgeld.
Die StVO regelt folgende Themen:
Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) regelt, wie ihr Name sprechend sagt, die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Sie soll die StVZO nach und nach ablösen.
Sie beinhaltet unter anderem Folgendes:
Ausnahmen zu Versicherungszeichen werden in der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FSZAusnV) geregelt.
Die Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelte gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das deutsche Straßenverkehrsrecht. Derzeit wird die StVZO abgebaut und durch andere Verordnungen wie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder die Fahrererlaubnis-Verordnung abgelöst.
Aktuell (Stand April 2022) werden noch Regelungen zu Bereichen wie
in der StVZO normiert.
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschulAusbO) hat zum Ziel, eine bundesweit einheitliche Ausbildung von Fahrschüler*innen zu gewährleisten. So soll garantiert werden, dass Schüler*innen zu einem sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen von Fahrzeugen befähigt werden. Als ein weiteres Ziel nennt die Verordnung die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
Diese Themen werden in der Verordnung normiert:
Die Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV) regelt die Ausbildung von Fahrlehrer*innen.
Sie umfasst folgende Bereiche:
Die Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (FahrlPrüfV) reguliert die Fahrlehrer-Prüfung von Fahrlehreranwärter*innen.
Diese Bereiche umfasst die Verordnung:
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Der BVF stellt dort auch Dokumente, Merkblätter und Formulare zur Verfügung.
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