Wir konnten keinen Kontakt zu dieser PLZ finden. Bitte wenden Sie sich an +49 89 203043-0
Wir konnten keinen Kontakt zu dieser PLZ finden. Bitte wenden Sie sich an +49 89 203043-0
Die Rahmenbedingungen für angestellte Fahrlehrer*innen haben sich bundesweit, gerade was Gehalt und Arbeitszeiten anbelangt, nachweislich verbessert.
Fahrlehrer*innen werden vielerorts händeringend gesucht, sodass sich hier gute Einstiegsmöglichkeiten bieten. Ganz egal ob Land oder Stadt, Fahrschulen gibt es überall.
Keine Lust auf einen Bürojob? Als Fahrlehrer*in sind Sie viel unterwegs und vereinen die verschiedensten Aufgaben. Von Theorieunterricht halten bis hin zu Praxisfahrstunden planen und durchführen und das in verschiedenen Klassen, mit verschiedenen Menschen. Abwechslungsreicher geht es kaum. Bilden Sie auch noch LKW- oder Busfahrer*innen aus, erweitert sich Ihr Wissens- und Arbeitsspektrum zusätzlich.
Da Fahrlehrer*innen überall gesucht werden und Fahrschulen froh sind, wenn Sie genügend Personal einstellen können, haben sich die Gehälter zum positiven entwickelt. Dadurch, dass Fahrlehrer*innen in den meisten Fällen nach Stunden bezahlt werden, ist es schwierig eine allgemeingültige Aussage zum Gehalt zu treffen. Als Orientierungspunkt können wir jedoch angeben, dass bereits 2019 das Mediangehalt bei 2.939 € pro Monat lag. Seit dem sind die Gehälter deutlich gestiegen (MOVING Roadsafety Association e. V.).
Sie wollen sich selbstständig machen und Verantwortung für sich und Ihre zukünftigen Angestellten übernehmen? Als Fahrlehrer*in ist die persönliche Weiterentwicklung zum*r Unternehmer*in naheliegender als in vielen anderen Branchen. Was es zur Unternehmungsgründung braucht, lesen Sie hier.
Als Fahrlehrer*in haben Sie andere Arbeitszeiten als gewöhnliche Büroangestellte, die an feste Zeiten gebunden sind. Klar gehören auch mal Nachtfahrten und Praxisstunden am Wochenende zum Job, doch in den meisten Fällen können die Arbeitszeiten nach Abstimmung mit Kolleg*innen und Schüler*innen flexibel eingeteilt werden. Eine wichtige Information dazu: Laut dem Fahrlehrergesetz dürfen Fahrlehrer*innen maximal 8 Stunden, 15 Minuten pro Tag arbeiten (inkl. aller Theoriestunden und Bürozeiten) – also kein Open-End Job.
Damit Sie als Fahrlehrer*in in einer Fahrschule arbeiten dürfen, müssen Sie die Ausbildung zum Fahrlehrer*in absolvieren. Die Ausbildungszeit ist relativ kurz, denn bereits nach 12 Monaten haben Sie im Regelfall die Prüfungen abgelegt. Damit ist diese Ausbildung eine der schnellsten in Deutschland.
Junge Menschen im Spannungsfeld von Technik und Mobilität auszubilden, ist eine besondere Aufgabe. Denn hier treffen nicht nur Technik und Pädagogik aufeinander, auch die Digitalisierung bietet viel Raum den Job zu prägen und weiterzuentwickeln: Online-Unterricht, der Einsatz von Simulatoren und digitale Lernmedien sind hier nur wenige Schlagworte.
Motivierte, teamfähige Fahrlehrer*innen werden immer gesucht. Wer in Deutschland das Führen von Fahrzeugen unterrichten möchte, muss die Fahrlehrerausbildung absolvieren und die dazugehörigen Prüfungen bestehen. Diese Ausbildung ist im Fahrlehrergesetz (FahrlG) geregelt und enthält sowohl theoretische als auch praktische Teile.
Das sind die Voraussetzungen laut dem Fahrlehrergesetz (§2 Absatz 1 FahrlG):
(1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
1. der Bewerbende das 21. Lebensjahr vollendet hat,
2. der Bewerbende geistig und körperlich geeignet ist,
3. der Bewerbende fachlich und pädagogisch geeignet ist,
4. gegen den Bewerbenden keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
5. der Bewerbende mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
6. der Bewerbende im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
7. der Bewerbende seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
8. der Bewerbende innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
9. der Bewerbende eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
10. der Bewerbende über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
In der ersten Phase werden Ihnen die Inhalte Ihrer Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte vermittelt. Am Ende muss eine schriftliche und mündliche Prüfung bestanden werden.
Während dieser 4 Monate sind Sie in einer Fahrschule aktiv und werden von Ihrer*m Ausbildungsfahrlehrer*in geschult.
Mit der Lehrprobe schließen Sie Ihre Ausbildung ab. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Neben den oben genannten Voraussetzungen sollten angehende Fahrlehrer*innen noch zusätzlich diese Eigenschaften mitbringen:
Detaillierte Informationen zur Fahrlehrerausbildung in Deutschland erhalten Sie auf der Seite der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. oder direkt im Ratgeber.
Sie sind Fahrlehreranwärter*in oder Ausbilder*in? Dann finden Sie in diesem Buch alle wichtigen Informationen wie rechtliche und organisatorische Grundlagen, Unterrichtsplanung und -gestaltung sowie einen umfassenden Praxisteil. Der Themenbereich Perspektiven und Fortbildungen rundet das Werk ab.
Weitere Details zur Ausbildung erfragen Sie am besten direkt bei einer Ausbildungsstätte Ihrer Wahl. Die Ausbildungsstätten können Sie umfassend und detailliert beraten und Ihnen mögliche Kurstermine nennen.
In unserem kostenlosen Vogelperspektive-Newsletter informieren wir regelmäßig über Produktneuheiten, Updates sowie rechtliche Themen und geben Ihnen praktische Tipps an die Hand. Bleiben Sie informiert!