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Seit Mitte Oktober ist es klar. In Zukunft können alle 10 Schaltstunden, die im Rahmen von B197 vorgeschrieben sind, an Fahrsimulatoren absolviert werden. Auch bei der Überprüfungsfahrt können Fahrsimulatoren einspringen und die Fahrlehrer entlasten.
Alle 10 Schaltstunden plus Überprüfungsfahrt am Simulator
So steht es im Eckpunktepapier der Novelle der Fahrausbildung, die von der Verkehrsminister-Konferenz Mitte Oktober beschlossen worden ist.
Es bleibt selbstverständlich dem Fahrlehrer überlassen, wie viele Stunden für den Schaltnachweis beim einzelnen Schüler erforderlich sind (allerdings mindestens 10). Wie auch in der regulären Ausbildung werden keine konkreten Stundenumfänge für den Simulatoreinsatz vorgegeben. Einzige Einschränkung sind die Sonderfahrten. Diese können nicht am Simulator erfolgen.
Die Studie des Instituts für Automobilforschung hat gezeigt, dass Schaltkompetenz am Simulator erlernt werden kann. Im Rahmen der Studie wurden 95 Fahrschüler*innen aus ganz Deutschland in wissenschaftlich moderierten Testfahrten beobachtet. Zwei unabhängige Prüfer bewerteten die Kompetenz im Hinblick auf Fahrzeugführung und das Absolvieren der Fahraufgaben.
Fazit der Studie: Proband*innen, die mit und ohne Simulator Schalten gelernt haben, zeigen:
Im Rahmen einer Fahrlehrer-Befragung antworteten 9 von 10 Fahrlehrer*innen auf die Frage, ob sich die Anschaffung eines Fahrsimulators wirtschaftlich gesehen für die Fahrschule ausgezahlt hat, mit einem eindeutigen JA.
Der günstige Preis, aber auch weniger Kosten machen Simulatoren so effizient. Durch die beim Simulator-Einsatz geringeren Personal- und Betriebskosten profitieren Fahrschulen mit Simulator auch von höheren Deckungsbeiträgen und haben damit langfristig die Chance ihren Gewinn zu steigern. Auch weniger Verschleiß und Wertverlust bei den Fahrschulfahrzeugen spielen hier eine Rolle.
Bye Bye Schaltauto. Hallo Deckungsbeitrag. So könnte man kurz und knapp die Vorteile für Fahrschulen zusammenfassen, denn auch die wirtschaftlichen Vorteile für Fahrschulen liegen auf der Hand. Mit der kommenden Änderung zu B197 schonen Sie mit Simulatoren wertvolle Ressourcen in Fuhrpark und Fahrlehrerschaft.
Vorhalten von Schaltautos nicht mehr im jetzigen Umfang oder überhaupt notwendig. Reduzieren Sie Ihren Fuhrpark.
Der nächste wichtige Schritt für Sie als Fahrschulunternehmer*in ist die Bedarfsplanung. Was Sie jetzt entscheiden müssen:
Prüfen Sie, ob und welche Art von Simulator sich für Ihre Fahrschule lohnt. Mit unserem Simulator-Rechner können Sie im ersten Schritt berechnen, ob sich der Einsatz von Simulatoren für Ihre Fahrschule lohnt und, ob der Vogel Simulator Premium oder der Simulator kompakt besser zu Ihnen passt.
Kompetente Unterstützung bei der Planung erhalten Sie selbstverständlich auch bei Ihrem Vogel Fachberater.
Unsere Fachberater*innen informieren Sie zu unseren Produkten, Neuheiten und stehen als kompetente Ansprechpartner*innen an Ihrer Seite.
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Seit dem 1. April 2025 wird mit neuen Fragen und einem neuen Aufgabenformat in der Theorieprüfung geprüft. Lesen Sie hier, was sich zum Stichtag im amtlichen Fragenkatalog geändert hat und wie die Abbildungsauswahl-Aufgaben funktionieren.